Über Jugendparlamente

Einen Netzwerk mit allen Jugendparlamenten in Deutschland aufzubauen ist nicht einfach. Denn es geht schon beim Begriff los…

Wirklich nur „Jugendparlamente“?

Nein, natürlich nicht! Der Begriff „Jugendparlament“ steht bei uns stellvertretend für alle Formen struktureller Jugendbeteiligung (siehe unten). Es gibt eine Fülle an Namen, die eigentlich alle das Gleiche meinen. Am Ende spielt es doch keine Rolle, ob Kinder- und Jugendparlament oder Jugendforum.

Was sind Jugendparlamente?

Es gibt keine allgemeingültige Definition für Jugendparlamente, denn es gibt bisher überhaupt wenig öffentliche Beschäftigung mit dem Thema. Ein Meilenstein war da die vom Deutschen Kinderhilfswerk (kurz: DKHW) beauftragte Studie „Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale“ von Prof. Dr. Roland Roth und Prof. Dr. Waldemar Stange. Die Erkenntnisse dieser Studie zusammen mit den „Kriterien für Jugendparlamente“ des Vereins zur Gründung des Dachverbands Deutscher Jugendparlamente (VzGDDJ) e.V. haben wir zur Grundlage der folgenden Definition genommen.

  1. Interessenvertretung:
    1. Jugendparlamente vertreten die Interessen von Jugendlichen auf kommunaler Ebene, also in der Stadt, in dem Dorf oder auch im Kreis.
    2. Die Mitglieder werden auf irgendeine Weise, bestenfalls Wahlen, durch die vertretenen Jugendlichen selbst bestimmt – sie haben eine Art von Mandat.
  2. Jugendlichkeit:
    1. Jugendparlamente stehen offen für die Mitwirkung anderer Jugendlicher.
    2. Dabei werden die gesetzten Themen jugendgerecht aufgearbeitet.
    3. Mitglieder von Jugendparlamenten sind selbst jugendlich.
    4. Um die Jugendlichen darin zu unterstützen sollten Jugendparlamente durch Fachkräfte pädagogisch begleitet werden.
  3. Legitimation:
    1. Jugendparlamente sollten vom entsprechenden kommunalen Parlament als Vertretung der Jugendlichen anerkannt werden.
    2. Idealerweise sind Jugendparlamente in kommunalen Satzungen oder durch Ratsbeschlüsse in den kommunalpolitischen Strukturen verankert.
  4. Freiheit:
    1. Jugendparlamente sind in ihren Entscheidungen und Handlungen frei und lediglich an geltendes Recht gebunden. Durch niemanden werden die gewählten Themen oder Projekte aktiv eingeschränkt.
    2. Jugendparlamente sollten ein eigenes Budget zur Umsetzung von Ideen haben.

Hilfe für Jugendparlamente und Gründungsinitiativen

Wenn du Mitglied eines Jugendparlamentes oder einer Gründungsinitiative bist, dann besuch doch mal die Website des Fördervereins des Jugendparlamentes der Stadt Leipzig e.V. für hilfreiche Angebote: